Qualifikation. AbsolventInnen des Universitätslehrgangs können durch bewussten Umgang mit der Flächengliederung, Proportionierung, Raumwirkung bzw. der Form eines Objektes eigenständig Flächengestaltungen entwerfen und durchführen. Sie sind imstande durch textliche und sprachliche Auseinandersetzung mit Thema und Ort das handwerkliche Tun, die gestalterische Entscheidung und ihre Präsentation zu unterstützen. Die „Konzeptuellen DenkmalpflegerInnen” können Techniken der Wand-, Boden- oder Glasgestaltung anwenden, Elemente im Bau oder Objekte aus Stein, Holz, Keramik, etc. plastisch formen und sind befähigt kulturraumorientierte Geschichte und Gegenwart im Hinblick auf gestalterische Arbeit zu reflektieren. Sie können selbständig Entwürfe erstellen und diese mit anderen Handwerkern und allen am Projekt beteiligten Personen koordinieren. Außerdem sind sie befähigt, sich sowohl analytisch als auch einfühlend mit lokalen Gegebenheiten, Orten, deren Menschen, Geschichte und Besonderheiten auseinanderzusetzen, eigenständig ein Arbeitsfeld zu definieren und darin zu agieren. Sie sind imstande Methoden der Auseinandersetzung mit Orten und der ortsansässigen Bevölkerung anzuwenden und können Analysen als Dokumentationen sprachlich und visuell umsetzen und kommunizieren.